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B224 Header, Foto: Markus Bloch, CC-by-sa 3.0 de
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Also, in Sachen B224/A52. Heute früh fand ich Folgendes in meinem Feedreader:

Planfeststellung für den Neubau der Bundesautobahn 52 (A 52)

Die Stadt Bottrop gibt nachstehende Bekanntmachung der Bezirksregierung Münster bekannt.

Planfeststellung für den Neubau der Bundesautobahn 52 (A 52) zwischen dem Autobahnkreuz Essen-Nord (B 224) und südlich dem AK Essen/Gladbeck von Bau-km 0+000,000 nördlich der Brücke über die Emscher bis Bau-km 3+625,072 nördlich der Straße Im Gewerbepark

einschließlich

– der Überführung der L 641 (Prosperstraße/Arenbergstraße) und Verknüpfung mit der A 52 durch eine Anschlussstelle in Bau-km 0+787,825

– der Verlegung der Straße “Am Kämpchen/Haverkamp” im Bereich der Unterführung der Bahntrasse in Bau-km 0+145,750

– der Geh- und Radwegüberführung Gungstraße im Bau-km 1+247,110

– den Ausbau der Gungstraße/Gemperwiese in Bau-km 1+247,110

– der Verlegung und Überführung der L 633 (Horsterstraße) und Verknüpfung mit der A 52 durch eine Anschlussstelle in Bau-km 2+747,897

– dem Bau einer Planstraße von der verlegten L 633 (Horster Straße) bis zur Straße Im Gewerbepark von Bau-km 0+000,000 bis Bau-km 1+043,000

– der hiermit im Zusammenhang stehenden übrigen Änderungsmaßnahmen am bestehenden Straßen-, Wege- und Gewässernetz und Anlagen Dritter sowie

– Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

auf dem Gebiet der

– Stadt Bottrop: Gemarkung Bottrop, Flur 22, 23, 25, 26, 27, 28, 30, 31, 34, 35, 36, 90, 105, 107, 113; Gemarkung Kirchhellen, Flur 3, 22,

– Stadt Essen: Gemarkung Vogelheim, Flur 43; Gemarkung Karnap, Flur 6, 7, 11, 14

– Gemeinde Hünxe, Gemarkung Gartrop-Brühl, Flur 5 und auf dem Gebiet der

– Gemeinde Schermbeck, Gemarkung Gahlen, Flur 5

Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen hat für das o. a. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Stadt Bottrop, Gemarkungen Bottrop und Kirchhellen, in der Stadt Essen, Gemarkungen Vogelheim und Karnap, in der Gemeinde Hünxe, Gemarkung Gartrop-Brühl und in der Gemeinde Schermbeck, Gemarkung Gahlen beansprucht. Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt in der Zeit vom 09.02.2009 bis 09.03.2009 in der Stadt Bottrop

im Stadtplanungsamt,
Luise-Hensel-Str.1,
Zimmer 205

während der Dienststunden montags, dienstags und freitags von 7.30 bis 16.00 Uhr, mittwochs von 7.30 bis 12.30 Uhr und donnerstags von 7.30 bis 17.00 Uhr zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Der vollständige Text kann auf der Internetseite der Stadt Bottrop unter
http://www.bottrop.de/rathaus/bekanntmachungen/113010100000086928.php
eingesehen werden.

Bleibt noch anzumerken, dass bis spätestens vier Wochen nach Auslage der Pläne Einwände bei der Stadt oder bei der Bezirksregierung Münster angebracht werden können.

Keep it Country, Markus
Über Markus 1267 Artikel
Ich schreibe hier über Country Music und Linedance, vor allem über besuchte Veranstaltungen, aber auch Geocaching, Fußball und Politik gehören zu meinen Themen. Politisch bin ich eher links-liberal einzuordnen, beim Fußball steht der FC Schalke 04 im Mittelpunkt des Interesses.

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  1. Die A52 muss endlich her! | Cowboy of Bottrop

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