Ein paar Gedanken zum Wahlrecht [Update]

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240°-Panorama des Plenarsaals im Deutschen Bundestag Foto: sualk61 / Flickr / CC-by-nc-nd 2.0
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Bekanntermaßen hat die Bundesrepublik Deutschland kein gültiges Wahlrecht, weil das Bundesverfassungsgericht 1 die Bevorteilung einzelner Parteien durch Überhangmandate bemängelt und das Wahlrecht daher am 3. Juli 2008 für verfassungswidrig erklärt hat. (BVerfG, 2 BvC 1/07 vom 03.07.2008 2)

Auch die nach dem Urteil auf den Weg gebrachten Reformen wurden vom BVerfG zurück gewiesen, weil das eigentliche Problem, die Überhangmandate, noch immer nicht behoben ist. Bisher, denn seit gestern scheint man auf dem Weg der Einigung zu sein, was ein neues Wahlrecht angeht. Und zwar sollen Überhangmandate ausgeglichen werden, so dass am Ende das prozentuale Verhältnis der Zweitstimmen wieder hergestellt ist. 3 4 5

Was auf den ersten Blick eine vernünftige Lösung zu sein scheint, ist auf den zweiten Blick vor allem eines: Teuer!

Beispiel Landtag NRW 6: Das Landesparlament in Düsseldorf hat 181 Sitze. Bei der Wahl im vergangenen Mai hat die SPD so viele Direktmandate gewonnen, dass hier ein kräftiges Ungleichgewicht mit dem Zweitstimmenverhältnis aufgetreten wäre. Nun hat man in NRW aber so genannte Ausgleichsmandate an die anderen Parteien verteilt, um das Verhältnis der Zweitstimmen im Parlament abzubilden. Dadurch ist der Landtag aber auf 237 Sitze angewachsen, 56 mehr als normal.

Ähnliches droht nun auch im Bundestag, nur in anderen Größenordnungen. Hier hat das Parlament eine Sollstärke von 598 Sitzen, durch die Überhangmandate sind es in der aktuellen Legislaturperiode 620 Sitze 7. Kommen nach dem neuen Wahlrecht in spe noch die Ausgleichsmandate dazu, werden es noch mehr.

Der parlamentarische Geschäftsführer der Bündnisgrünen, Volker Beck 8, hat gestern in ersten Statements vor der Kamera schon sehr richtig erkannt: Der Bundestag kann sehr groß werden.

Nicht, dass ich ein großes Parlament grundsätzlich schlecht finde, bildet es doch die Bevölkerungsstruktur besser als jedes kleine Parlament ab. Aber hier die Preisfrage: Wer bezahlt die Abgeordneten? Richtig, der Steuerzahler. Also Du, Ihr, ich, wir alle eben. Und da ist die Frage, was bleibt noch übrig für vernünftige Projekte, die aus Steuergeldern finanziert werden? Angesichts leerer Staatssäckel kann dich die Bundesrepublik Deutschland ebenso wenig ein großes Parlament leisten, wie es das Land NRW kann. Denn auch hier wollen 56 zusätzliche Abgeordnete von unseren Steuergeldern leben.

Meiner Meinung nach ist der einzig gangbare Weg, das System aus Erst- und Zweitstimme abzuschaffen, statt dessen nur eine Listenwahl durchzuführen. Also nur noch die Partei auf dem Wahlzettel, mit den Namen ersten 5 Listenkandidaten wegen meiner. Aber keine Direktmandate mehr, denn die machen Überhang- und Ausgleichsmandate erst nötig.

Und jetzt seit Ihr dran: Was haltet Ihr davon, Parlamente künstlich aufzublasen?

Update 19.10.2012:
Wie ich heute früh gelesen habe, hat der Bund der Steuerzahler berechnet, dass das Aufblähen des Bundestages bis zu 40 Millionen Euro jährlich kosten soll. Zusätzlich zu den sowieso schon bestehenden Kosten. 9

Keep it Country, Markus
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Ich schreibe hier über Country Music und Linedance, vor allem über besuchte Veranstaltungen, aber auch Geocaching, Fußball und Politik gehören zu meinen Themen. Politisch bin ich eher links-liberal einzuordnen, beim Fußball steht der FC Schalke 04 im Mittelpunkt des Interesses.

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