Dieser Beitrag wurde vor 16 Jahren 8 Monaten 25 Tagen veröffentlicht. Die Informationen in diesem Beitrag sind möglicherweise veraltet. Bitte benutze die Suche oder das Archiv, um nach neueren Informationen zu diesem Thema zu suchen.
Heute Vormittag hat das Bundesverfassungsgericht über den Eilantrag gegen die Vorratsdatenspeicherung entschieden. Man kann mit dem Ergebnis zufrieden sein, muss man aber nicht. Ich bin es nicht.
Das Gericht verbot nicht die Speicherung der Telefon- und Internetdaten an sich, sondern schränkte nur den Zugriff darauf ein. Ich frage mich nur, wie das 1. kontrolliert werden soll, und 2. wie das mit der Aussage aus dem Bundesjustizministerium vereinbar ist. Von dort hieÃ
Hinterlasse jetzt einen Kommentar