Wie jetzt auf tagesschau.de, bei der WAZ Zeitngsgruppe und auf vorratsdatenspeicherung.de zu lesen ist, wurde die vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung initiierte Verfassungsbeschwerde samt eines Eilantrages gegen das am 2.Weihnachtstag von Bundespräsident Horst Köhler unterzeichnete und jetzt im Bundesgesetzblatt verkündete Gesetz zur Protokollierung der Telekommunikation der gesamten Bevölkerung (“Vorratsdatenspeicherung”) eingereicht.
Nach Angaben des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung liegen von rund 30.000 Bundesbürgern die Vollmachten vor, eine davon auch von mir. Erscheint mir im Hinblick auf die Gesamtbevölkerung der BRD etwas wenig, selbst dann, wenn ich den “nicht deutschen Teil der Bevölkerung” abziehe. Leute, das geht Euch alle an.
In der WAZ ist heute zu lesen, dass die gespeicherten Daten nur Staatsanwaltschaft und Polizei zu Verfügung stehen sollen, nicht für zivilrechtliche Angelegenheiten (Schadenersatzklagen der Film- und Musik-Industrie) genutzt werden dürften. Diese Aussage stammt von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Da aber die gespeicherten Daten in bestimmten Kreisen viel Geld wert sein dürften, wird es sicher irgendwo ein Schwachstelle, ein undichte Stelle geben. Ist nur eine Frage des Preises. Und auch der deutsche Beamte freut sich über Nebenverdienste. Ohne das jetzt hier verallgemeinern zu wollen! Versteht mich da bitte nicht falsch!
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