Zumindest dann, wenn es nach unserer Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) und ihren Gesetzen geht.
Seit heute sind Kassenärzte verpflichtet, bei einer selbst verschuldeten Krankheit die Krankenkasse des Patienten zu informieren. Dieser soll dann in „angemessenen Umfang“ an den Behandlungskosten beteiligt werden. ScheiÃ
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