So titelt die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Bahr in ihrem Audio-Podcast. Es geht um den Disclaimer, der sich sich aus dem Urteil des LG Hamburg vom 12.05.1998 ergibt.
Es ging in diesem Urteil um Links auf Webseiten, und um die Mitverantwortung für rechtswidrige Inhalte auf den gelinkten Seiten.
Ich setzte schnell einen Disclaimer in die Seite, und schon bin ich fein raus :mrgreen_cb: Oder nicht? Nein, denn der Schuss geht meist nach hinten los. Das Vorhandensein eines derartigen Disclaimers werten Gerichte meist gegen den Linksetzer. Er hat doch wohl von den rechtswidrigen Inhalten gewusst, sonst hätte er den Disclaimer doch wohl nicht eingesetzt.
Wobei sich mir eine Frage stellt, die auch der Podcast nicht beantworten kann: Ich kontrolliere alle Seiten, bevor ich einen Link darauf setze, auf Freiheit von rechtswidrigen Inhalten. Was aber, wenn sich der Inhalt nach Linksetzung ändert und dadurch möglicherweise rechtswidrig wird? Ich kann doch meine Links nicht regelmäÃ
Ganz ehrlich: die einzige MaÃ
Heise… Das war auch das LG Hamburg, oder? Die Nordlichter haben ja noch mehr solcher Urteile gefällt, vor Allem gegen Blogger.
Ansonsten hast Du natürlich Recht. Ich verlinke in meinen Artikel auf Blogartikel oder News, die ich zuvor im Zusammenhang selbst gelesen habe. In der Blogroll wird nur auf Domains, Subdomains und Unterverzeichnisse wie z.B. „/blog“ verlinkt. Aber auch nur, wenn ich mir die Seiten zuvor angesehen habe.
Ubrigens: Gibt es einen Grund für das Doppelposting? Ein Kommentar ist in der Moderationsschleife gelandet, obwohl Du hie schon mehrmals kommentiert hast.
Japp, ich glaube es war Hamburg.
Der KommentarSpam tut mir leid. Ich surfe per default immer mit deaktivierten Java-Script, Flah und noCookies im Netz. Ich schalte das dann jeweils frei. Womöglich habe ich dabei den Spam verursacht, sorry.
Wenn Du einen bitte löschen könntest…
Kein Problem, kann ja mal vorkommen. Ich habe die etwas kürzere Version gelöscht.