Wie ich eben bei Welt online gelesen habe, will das Bundesverfassungsgericht im März über die Eilanträge gegen die Vorratsdatenspeicherung entscheiden. Wann die Entscheidung in der Hauptsache erfolgen wird, ist noch offen.
Interessanterweise ist dort auch zu lesen, dass die auch von mir unterstützte Verfassungsbeschwerde von insgesamt etwa 30.000 Bundesbürgern dem Gericht noch nicht vorliegen soll…
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