1980 war ein gutes Jahr ;-)

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https://twitter.com/herrurbach/status/20880069437
PersAuswG, Fassung von 1980. In der aktuell gültigen Fassung vom 20.7.2007 (als PDF) steht dieser Passus nicht mehr drin.

Statt dessen steht dort in §1, Abs.4 folgendes:

Der Personalausweis darf neben dem Lichtbild und der Unterschrift auch weitere biometrische Merkmale von Fingern oder Händen oder Gesicht des Personalausweisinhabers enthalten. Das Lichtbild, die Unterschrift und die weiteren biometrischen Merkmale dürfen auch in mit Sicherheitsverfahren verschlüsselter Form in den Personalausweis eingebracht werden. Auch die in Absatz 2 Satz 2 aufgeführten Angaben über die Person dürfen in mit Sicherheitsverfahren verschlüsselter Form in den Personalausweis eingebracht werden.

Quelle: Bundesministerium der Justiz

Keep it Country, Markus
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Ich schreibe hier über Country Music und Linedance, vor allem über besuchte Veranstaltungen, aber auch Geocaching, Fußball und Politik gehören zu meinen Themen. Politisch bin ich eher links-liberal einzuordnen, beim Fußball steht der FC Schalke 04 im Mittelpunkt des Interesses.

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