1980 war ein gutes Jahr ;-)

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https://twitter.com/herrurbach/status/20880069437
PersAuswG, Fassung von 1980. In der aktuell gĂŒltigen Fassung vom 20.7.2007 (als PDF) steht dieser Passus nicht mehr drin.

Statt dessen steht dort in §1, Abs.4 folgendes:

Der Personalausweis darf neben dem Lichtbild und der Unterschrift auch weitere biometrische Merkmale von Fingern oder HĂ€nden oder Gesicht des Personalausweisinhabers enthalten. Das Lichtbild, die Unterschrift und die weiteren biometrischen Merkmale dĂŒrfen auch in mit Sicherheitsverfahren verschlĂŒsselter Form in den Personalausweis eingebracht werden. Auch die in Absatz 2 Satz 2 aufgefĂŒhrten Angaben ĂŒber die Person dĂŒrfen in mit Sicherheitsverfahren verschlĂŒsselter Form in den Personalausweis eingebracht werden.

Quelle: Bundesministerium der Justiz

Keep it Country, Markus
Über Markus 1267 Artikel
Ich schreibe hier ĂŒber Country Music und Linedance, vor allem ĂŒber besuchte Veranstaltungen, aber auch Geocaching, Fußball und Politik gehören zu meinen Themen. Politisch bin ich eher links-liberal einzuordnen, beim Fußball steht der FC Schalke 04 im Mittelpunkt des Interesses.

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