https://twitter.com/herrurbach/status/20880069437
PersAuswG, Fassung von 1980. In der aktuell gĂŒltigen Fassung vom 20.7.2007 (als PDF) steht dieser Passus nicht mehr drin.
Statt dessen steht dort in §1, Abs.4 folgendes:
Der Personalausweis darf neben dem Lichtbild und der Unterschrift auch weitere biometrische Merkmale von Fingern oder HĂ€nden oder Gesicht des Personalausweisinhabers enthalten. Das Lichtbild, die Unterschrift und die weiteren biometrischen Merkmale dĂŒrfen auch in mit Sicherheitsverfahren verschlĂŒsselter Form in den Personalausweis eingebracht werden. Auch die in Absatz 2 Satz 2 aufgefĂŒhrten Angaben ĂŒber die Person dĂŒrfen in mit Sicherheitsverfahren verschlĂŒsselter Form in den Personalausweis eingebracht werden.
Quelle: Bundesministerium der Justiz
Das war noch ne gute Zeit und heute wird alles noch schlimmer. Der Roman von George Orwell mĂŒsste in 2010 umbenannt werden.
Nur: 1986 war ein Roman, keine Anleitung…
Nur fĂŒr das, was sich unsere
sogenannteselbsternannte “Elite” immer wieder ausdenkt und noch ausdenken wird, konnte selbst George Orwell nicht erahnen.Der wĂ€re bei so viel Fantasie fĂŒr verrĂŒckt erklĂ€rt und in die Anstalt eingewiesen worden
Mit so viel Fantasie wÀre er mit Kusshand in eine bestimmte Partei aufgenommen und dann dessen Ehrenvorsitzender geworden.
Heute sicher, damals eher nicht…