Gestern hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Onlinedurchsuchung grundsätzlich ja, aber nur in ganz engen Grenzen. So muss „eine konkrete Gefährdung hoher Rechtsgüter“ gegeben sein. Da ist von Mord die Rede, aber auch von der Bedrohung gegen das „Fortbestehen des Staates“. Als fachlicher Laie interpretiere ich das mal als Terrorismus…
Das oberste Gericht unseres Staates hat uns mal eben so ein neues Grundrecht geschenkt: Die Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Was uns dieser etwas sperrige Name suggeriert ist, dass meine Daten erst mal mir gehören, und nicht Wolfgang oder dem Verfassungsschutz. Und wenn ein Richter eine Onlinedurchsuchung anordnet, und nur dann, dürfen die Behörden sich an meinen Systemen zu Schaffen machen. Aber ggf. mit erhobene, intime Daten müssen unverzüglich wieder gelöscht werden. Na ja, mir stellen sich da schon die Nackenhaare auf, wenn ich daran denke. Denn um zu wissen, was intime Daten sind, müssen die Staatshacker die doch wohl erst mal sichten…
Anyway, auch die Tatsache, dass es einer richterlichen Anordnung bedarf, stöÃ
Hinterlasse jetzt einen Kommentar