NPD verbieten?

Holocaustgedenkstätte Berlin; Bild: Ruth Rudolph / pixelio.de
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Sorry Leute, ich gehe mal nicht mit dem Wunsch der Allgemeinheit konform. Und mit den nun folgenden Sätzen möchte ich euch erklären, warum nicht.

Dass es Parteien am rechten Rand des politischen Spektrums gibt, finde ich auch nicht gut. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland gestattet dies jedoch, und das ich auch nur logisch. Und solange Parteien verfassungskonform sind und sich nichts verfassungswidriges zu Schulden kommen lassen, kann und wird niemand etwas dagegen sagen. Auch am rechten Rand sind die Parteien also erst mal legal.

Art 21 GG
(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.

Gut, die NPD und vergleichbare Parteien sind schon unangenehm aufgefallen mit Lobgesängen auf Adolf den Einzigen und Schmähgesängen gegen ausländische Mitbürger. Deshalb sollte die NPD bekanntlich schon einmal verboten werden. Wie wir alle wissen, ist das Verfahren wegen der V-Männer des Verfassungsschutzes gescheitert. 2003 war das.

Aktuell wird wieder ein Verbotsverfahren gegen die NPD in Erwägung gezogen, denn schließlich seien die V-Leute, die 2003 die Informationen gegen Bezahlung an den Verfassungsschutz lieferten, inzwischen „abgeschaltet“. Die nun vorliegenden Informationen seien sauber und könnten in einem Verbotsverfahren verwendet werden. So weit, so gut.

Eigentlich bin ich ja auch dafür, dieses rechte Gesocks zu verbieten. Aber das ist es doch schon. Volksverhetzung, Holocaustleugnung und derartiges ist in Deutschland doch bereits verboten und unter Strafe gestellt, ebenso wie das Zeigen von Hakenkreuz, Hitlergruß und ähnlicher Symbolik. Aber eine Partei verbieten?

Mag zwar sein, dass die NPD nach den Buchstaben des Grundgesetzes verboten werden könnte:

Art 21 GG
(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

Aber mal Hand aufs Herz, was bringt so ein Verbot? Meiner Meinung nach nichts, denn wenn morgen die NPD verboten wird, wird übermorgen eine neue Partei gegründet. So kennt man es auch aus der Rockerszene: Ein Motorradclub wird verboten, löst sich auf um Tags drauf von den gleichen Leuten unter neuem Namen neu gegründet zu werden. Deshalb bringt ein ein Verbot von Bandidos oder Hells Angels nichts. Und auch in der Politik, gerade am rechten Rand, gibt das auch bereits: Die Partei „Die Rechte“. In dieser Partei sind viele ehemalige Funktionäre diverser verbotener Kameradschaften sowie der inzwischen aufgelösten DVU aktiv.

Vor diesem Hintergrund sage ich: Was wir haben, wissen wir, was wir kriegen, wissen wir nicht. Da lass doch lieber die altbekannte NPD weiter existieren, von der wir wissen, was wir zu erwarten haben. An neue Parteien muss man sich gewöhnen. Und da gemeine Bürger weiß erst mal nicht, wer hinter einer neuen Partei steckt. Daher wird die Allgemeinheit zunächst nicht erkennen, ob es sich um eine neue Partei am rechten Rand handelt.

Das ist der Grund, warum ich gegen ein NPD-Verbot bin, obwohl ich diese Partei auch nicht gut finde. Aber wie bereits gesagt: Was wir haben, wissen wir…

Headergrafik: Ruth Rudolph / pixelio.de

Keep it Country, Markus
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Ich schreibe hier über Country Music und Linedance, vor allem über besuchte Veranstaltungen, aber auch Geocaching, Fußball und Politik gehören zu meinen Themen. Politisch bin ich eher links-liberal einzuordnen, beim Fußball steht der FC Schalke 04 im Mittelpunkt des Interesses.

4 Kommentare

  1. Gut geschrieben Markus. Das sehe ich genau so verbieten bringt nichts.
    Helfen würde nur die ‚intelligenten Macher‘ dieser Parteien ab zu schieben, aus dem Verkehr zu ziehen. Aber das dürfte unmöglich sein, da die meistens unangreifbar sind.
    Somit wird es diese Szene in irgendeiner Form mal mehr mal weniger stark geben.

    • Da hast Du leider Recht, die Köpfe der rechten Organisationen kann man nicht einfach so wegsperren. Auch wenn das sicher das Beste wäre. Uns bleibt eigentlich nur, uns mit den Rechten zu arrangieren. Mit Nichtachtung strafen hätte ich jetzt beinahe gesagt, aber wegsehen dürfen wir auch nicht.

      Glücklich macht mich diese Lage nicht, das kannst Du mir glauben…

  2. Dem Beitrag ist absolut nichts hinzuzufügen!

    Ich kann auch nicht alles verbieten lassen nur weil es mir nicht zusagt, es aber gesetzlich zugelassen ist. Und das beschränkt sich nicht nur auf die Politik.

    • Tja Thomas, das mit dem gesetzlich zugelassen ist so eine Sache bei der NPD. Es liegen ja scheinbar genug Beweise vor, dass die NPD sich nicht an die Spielregeln hält und somit eben nicht gesetzlich zulässig ist.

      Ansonsten hast Du Recht, das Ganze passt auch in andere Bereiche unseres Lebens. Die Rocker- bzw. Motorradclubs habe ich ja oben auch erwähnt. Aber bei allen Gemeinsamkeiten gibt es eben doch ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal: Der im Grundgesetz verankerte, besondere Schutz politischer Parteien. Einen Club kann man, rein rechtlich gesehen, deutlich leichter verbieten, als man es mit einer Partei machen könnte.

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